Betriebliche Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung
Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung nach DGUV Grundsatz 304-001
DGUV-anerkannte Erste-Hilfe-Kurse für Unternehmen
ASA Oerding ist eine durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe ermächtigte Ausbildungsstelle nach DGUV Grundsatz 304-001. Unsere Kennziffer lautet 8.2287.
Die Erste-Hilfe-Ausbildung qualifiziert neue betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer. Die Erste-Hilfe-Fortbildung frischt vorhandene Kenntnisse auf und trainiert die sichere Anwendung. Beide Lehrgänge umfassen 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und werden praxisnah durchgeführt.
Typische Inhalte:
• Eigenschutz, Rettungskette und Notruf
• Kontrolle von Bewusstsein und Atmung
• stabile Seitenlage
• Herz-Lungen-Wiederbelebung mit AED
• Wundversorgung und Maßnahmen bei Verletzungen
• akute Erkrankungen und Schock
• praktische Fallbeispiele aus dem betrieblichen Alltag
Die Kurse finden ausschließlich als Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort statt. Wir stimmen Termin, geeigneten Schulungsraum und Teilnehmerzahl vorab mit Ihnen ab. Für anerkannte Lehrgänge gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers; die maximale Teilnehmerzahl beträgt grundsätzlich 20 Personen.


Abrechnung über Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
So funktioniert die Kostenübernahme
Bei betrieblichen Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen können die anerkannten Lehrgangsgebühren durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen werden, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind. Das Verfahren unterscheidet sich je nach Unfallversicherungsträger.
So gehen Sie vor:
1. Zuständigen Unfallversicherungsträger klären.
2. Erforderliche Kostenübernahme, Genehmigung oder Teilnahmegutscheine rechtzeitig beantragen.
3. Vollständig ausgefüllte und erforderlichenfalls unterschriebene Abrechnungsunterlagen spätestens am Veranstaltungstag übergeben.
Liegen alle Voraussetzungen vor, rechnen wir die anerkannten Lehrgangsgebühren direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Eine Kostenübernahme kann von ASA Oerding nicht garantiert werden. Nicht übernommene Beträge trägt der Auftraggeber entsprechend dem Angebot.
Unsere Inhouse-Lehrgänge werden grundsätzlich auf Basis von mindestens zwölf abrechenbaren Teilnehmenden kalkuliert. Das ist unsere vertragliche Kalkulationsgrundlage und keine gesetzliche oder durch die DGUV vorgeschriebene Mindestteilnehmerzahl.
Offizielle Informationen:
DGUV – Kostenübernahme: https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/mitglied/kostenuebernahme/index.jsp
BGW – Erste Hilfe: https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/erste-hilfe/erste-hilfe-21598
BG ETEM – Ersthelfer: https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/themen-von-a-z-1/organisation-von-arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz/erste-hilfe/ersthelfer-aus-und-fortbildung
BG BAU – Erste Hilfe: https://www.bgbau.de/service/bildungsangebote/erste-hilfe-aus-und-fortbildung
BGHM – Ersthelferausbildung: https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/themen/erste-hilfe/ersthelferausbildung
Unfallkasse NRW: https://www.unfallkasse-nrw.de/
Bitte prüfen Sie die Voraussetzungen frühzeitig vor dem Lehrgang.
Das sagen unsere Teilnehmer
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