Betriebliche Brandschutzunterweisung

Jährliche Brandschutzunterweisung für Beschäftigte

Arbeitgeber müssen Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und danach in angemessenen Zeitabständen – mindestens jedoch einmal jährlich – über Gefahren und Maßnahmen gegen Brände unterweisen. Die Unterweisung wird auf Ihren Betrieb und die vorhandene Brandschutzorganisation abgestimmt.

Inhalte der Unterweisung:
• betriebliche Brandgefahren und typische Zündquellen
• Alarmierung, Notruf und Verhalten im Brandfall
• Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und Sammelstellen
• vorhandene Feuerlöscheinrichtungen und ihre Kennzeichnung
• Aufgaben der Beschäftigten und betriebliche Besonderheiten
• Dokumentation der Unterweisung

Wichtig: Die Brandschutzunterweisung ist keine Ausbildung zum Brandschutzhelfer. Eine praktische Löschübung ist nicht automatisch Bestandteil, kann aber passend zu Ihrem Bedarf ergänzt werden.

Die Unterweisung findet als Inhouse-Termin direkt in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Einrichtung statt. So können Ihre Alarmwege, Fluchtwege und internen Regelungen verständlich und praxisnah einbezogen werden.

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