Evakuierungshelfer-Schulung
Räumung und Evakuierung betriebsspezifisch organisieren
Beschäftigte, die Aufgaben im Zusammenhang mit einer Evakuierung übernehmen, müssen nach ASR A2.3 betriebsspezifisch unterwiesen werden.
Unsere Inhouse-Schulung bereitet Evakuierungshelfer und Räumungshelfer auf ihre Aufgaben vor: Alarmierung, geordnete Räumung, Fluchtwege, Sammelstellen, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und klare Rückmeldung an die verantwortliche Stelle.
Dauer: ca. 2 Stunden
Ort: als Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort
Abschluss: persönliche Teilnahmebescheinigung
Wichtiger Hinweis: Die Schulung ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch einen erforderlichen Flucht- und Rettungsplan oder eine betriebliche Evakuierungsübung.



Kursinhalte
Praxisnah und auf Ihren Betrieb abgestimmt:
- Aufgaben und Grenzen
- Alarmierung und klare Kommunikation
- Fluchtwege, Notausgänge und Sammelstellen
- Beschäftigte, Besucher und hilfsbedürftige Personen unterstützen
- Bereichskontrolle ohne Selbstgefährdung
- Rückmeldung und Übergabe an die verantwortliche Stelle

Vorbereitung vor Ort
Vor dem Termin klären wir gemeinsam:
- Art der Alarmierung
- relevante Bereiche und Fluchtwege
- Sammelstellen
- Personen mit Unterstützungsbedarf
- Kontrolle und Rückmeldung
Auf Wunsch mit Begehung der Fluchtwege und Sammelstellen.

Kitas & Betreuung
Für Kitas, Krippen und Betreuungseinrichtungen:
- Räumung an Zahl und Alter der Kinder anpassen
- U3-Gruppen, Schlafsituationen und Kinder mit Unterstützungsbedarf berücksichtigen
- klare Aufgaben je Gruppe und eine verlässliche Vertretung festlegen
- Sammelstelle, Anwesenheitskontrolle und Rückmeldung organisieren
- Fluchtwege begehen und Abläufe kindgerecht üben
Die DGUV empfiehlt in Kindertageseinrichtungen eine Brandschutzhelferin beziehungsweise einen Brandschutzhelfer pro Kindergruppe.
Unterweisung, Übung & Vorbereitung
Nach ASR A2.3:
- Beschäftigte mindestens jährlich zu Fluchtwegen, Notausgängen und Verhalten im Gefahrenfall unterweisen
- Personen mit Evakuierungsaufgaben betriebsspezifisch unterweisen
- bei erforderlichem Flucht- und Rettungsplan regelmäßig Evakuierungsübungen durchführen
- Abstand nach Gefährdungsbeurteilung festlegen; zwei bis fünf Jahre haben sich bewährt, besondere Risiken können kürzere Abstände erfordern
Was wir vor dem Termin benötigen
- aktueller Flucht- und Rettungsplan, soweit vorhanden
- kurze Beschreibung der Alarmierung und Lage der Sammelstellen
- Zahl der Beschäftigten sowie Gebäude-, Etagen- und Schichtstruktur
- Hinweise zu Personen, die Unterstützung benötigen
Eine Evakuierungsübung ist nicht automatisch im zweistündigen Kurs enthalten. Planung, Durchführung und Auswertung können Sie separat anfragen.
Gut zu wissen: Ein allgemeines BG-/UK-Abrechnungsverfahren wie bei der betrieblichen Ersten Hilfe ist hierfür nicht vorgesehen. Eine mögliche Kostenbeteiligung klären Sie bitte vorab mit Ihrem Unfallversicherungsträger.
Offizielle Informationen
ASR A2.3 bei der BAuA öffnen
DGUV-Leitfaden Alarmierung und Evakuierung öffnen
DGUV Regel 102-602 für Kitas öffnen
Hinweise der Unfallkasse NRW öffnen
