Evakuierungshelfer-Schulung

Räumung und Evakuierung betriebsspezifisch organisieren

Beschäftigte, die Aufgaben im Zusammenhang mit einer Evakuierung übernehmen, müssen nach ASR A2.3 betriebsspezifisch unterwiesen werden.

Unsere Inhouse-Schulung bereitet Evakuierungshelfer und Räumungshelfer auf ihre Aufgaben vor: Alarmierung, geordnete Räumung, Fluchtwege, Sammelstellen, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und klare Rückmeldung an die verantwortliche Stelle.

Dauer: ca. 2 Stunden
Ort: als Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort
Abschluss: persönliche Teilnahmebescheinigung

Wichtiger Hinweis: Die Schulung ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch einen erforderlichen Flucht- und Rettungsplan oder eine betriebliche Evakuierungsübung.

Kursinhalte

Praxisnah und auf Ihren Betrieb abgestimmt:

  • Aufgaben und Grenzen
  • Alarmierung und klare Kommunikation
  • Fluchtwege, Notausgänge und Sammelstellen
  • Beschäftigte, Besucher und hilfsbedürftige Personen unterstützen
  • Bereichskontrolle ohne Selbstgefährdung
  • Rückmeldung und Übergabe an die verantwortliche Stelle

Vorbereitung vor Ort

Vor dem Termin klären wir gemeinsam:

  • Art der Alarmierung
  • relevante Bereiche und Fluchtwege
  • Sammelstellen
  • Personen mit Unterstützungsbedarf
  • Kontrolle und Rückmeldung

Auf Wunsch mit Begehung der Fluchtwege und Sammelstellen.

Kitas & Betreuung

Für Kitas, Krippen und Betreuungseinrichtungen:

  • Räumung an Zahl und Alter der Kinder anpassen
  • U3-Gruppen, Schlafsituationen und Kinder mit Unterstützungsbedarf berücksichtigen
  • klare Aufgaben je Gruppe und eine verlässliche Vertretung festlegen
  • Sammelstelle, Anwesenheitskontrolle und Rückmeldung organisieren
  • Fluchtwege begehen und Abläufe kindgerecht üben

Die DGUV empfiehlt in Kindertageseinrichtungen eine Brandschutzhelferin beziehungsweise einen Brandschutzhelfer pro Kindergruppe.

Unterweisung, Übung & Vorbereitung

Nach ASR A2.3:

  • Beschäftigte mindestens jährlich zu Fluchtwegen, Notausgängen und Verhalten im Gefahrenfall unterweisen
  • Personen mit Evakuierungsaufgaben betriebsspezifisch unterweisen
  • bei erforderlichem Flucht- und Rettungsplan regelmäßig Evakuierungsübungen durchführen
  • Abstand nach Gefährdungsbeurteilung festlegen; zwei bis fünf Jahre haben sich bewährt, besondere Risiken können kürzere Abstände erfordern

Was wir vor dem Termin benötigen

  • aktueller Flucht- und Rettungsplan, soweit vorhanden
  • kurze Beschreibung der Alarmierung und Lage der Sammelstellen
  • Zahl der Beschäftigten sowie Gebäude-, Etagen- und Schichtstruktur
  • Hinweise zu Personen, die Unterstützung benötigen

Eine Evakuierungsübung ist nicht automatisch im zweistündigen Kurs enthalten. Planung, Durchführung und Auswertung können Sie separat anfragen.

Gut zu wissen: Ein allgemeines BG-/UK-Abrechnungsverfahren wie bei der betrieblichen Ersten Hilfe ist hierfür nicht vorgesehen. Eine mögliche Kostenbeteiligung klären Sie bitte vorab mit Ihrem Unfallversicherungsträger.

Offizielle Informationen

ASR A2.3 bei der BAuA öffnen
DGUV-Leitfaden Alarmierung und Evakuierung öffnen
DGUV Regel 102-602 für Kitas öffnen
Hinweise der Unfallkasse NRW öffnen

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