Erste Hilfe für Kita und Schule

Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Kinder reagieren in Notfallsituationen anders als Erwachsene. Deshalb brauchen pädagogische Fachkräfte klare Abläufe, Sicherheit und praktische Übung.

Der anerkannte Lehrgang richtet sich an Mitarbeitende in Kitas, Schulen, Kindertagespflege und weiteren Betreuungseinrichtungen. ASA Oerding ist eine ermächtigte Ausbildungsstelle nach DGUV Grundsatz 304-001, Kennziffer 8.2287.

Kurs auf einen Blick
• 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
• ausschließlich als Inhouse-Schulung
• maximal 20 Teilnehmende
• praktische Übungen in kleinen Gruppen
• Abstimmung auf Ihre Einrichtung

Kursinhalte
• Notruf, Bewusstsein und Atmung
• Wiederbelebung bei Säuglingen, Kindern und Erwachsenen
• AED, Atemwegsverlegung und Verschlucken
• Vergiftungen, Verätzungen und Krampfanfälle
• Anaphylaxie und Adrenalin-Autoinjektor
• Zecken, Insektenstiche und typische Verletzungen
• Dokumentation und Organisation im Team

Neben Wiederbelebung und Verletzungen behandeln wir besonders die Notfälle, die im Alltag von Kita, Schule und Kindertagespflege häufig Fragen auslösen. Die Inhalte werden verständlich erklärt, praktisch geübt und an die Abläufe Ihrer Einrichtung angepasst.

Besondere Kindernotfälle sicher meistern

Anaphylaxie und Notfallmedikamente

Eine schwere allergische Reaktion kann sich schnell zu einem lebensbedrohlichen Notfall entwickeln. Wir üben Warnzeichen, Notruf und das Vorgehen nach dem individuellen ärztlichen Notfallplan. Der Umgang mit einem Trainingsgerät für Adrenalin-Autoinjektoren wird praktisch erklärt. Die Schulung ersetzt keine individuelle ärztliche Einweisung und keine schriftliche Regelung zwischen Träger, Sorgeberechtigten und behandelnder Arztpraxis.

Verschlucken und Vergiftungen

Atemwegsverlegungen werden sicher erkannt und altersgerecht behandelt. Bei Vergiftungen gilt: keine gefährlichen Hausmittel anwenden und kein Erbrechen auslösen. Wir erklären das richtige Vorgehen, die frühzeitige Alarmierung und welche Angaben für Rettungsdienst oder Giftnotruf wichtig sind.

Zecken und Insektenstiche

Wir besprechen die zeitnahe, hautnahe Entfernung einer Zecke mit geeignetem Werkzeug, die Beobachtung der Einstichstelle, die Dokumentation und die Information der Sorgeberechtigten. Öl, Klebstoff oder Alkohol gehören nicht auf die Zecke. Die organisatorischen Regelungen der Einrichtung und das Einverständnis der Sorgeberechtigten sind zu beachten.

Praxis und Organisation

Die Übungen finden nacheinander und in kleinen Gruppen statt. So kann jede Person ausreichend üben und Fragen stellen. Ergänzend besprechen wir Notruf, Betreuung, Dokumentation, klare Zuständigkeiten und die Einbindung vorhandener Notfallpläne.

Abrechnung für Kita, Schule und Betreuung

Welcher Unfallversicherungsträger ist zuständig?

Ob die Lehrgangskosten übernommen werden, richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger und der Art Ihrer Einrichtung. Öffentliche Einrichtungen sind häufig über eine Unfallkasse versichert; Einrichtungen in freier, kirchlicher oder sozialer Trägerschaft können beispielsweise der BGW oder einem anderen Träger zugeordnet sein.

So gehen Sie vor:
1. Zuständigen Unfallversicherungsträger klären.
2. Kostenübernahme, Genehmigung oder Teilnahmegutschein rechtzeitig vor dem Lehrgang beantragen.
3. Vollständig ausgefüllte Unterlagen spätestens am Veranstaltungstag übergeben.

Liegen alle Voraussetzungen vor, rechnen wir die anerkannten Lehrgangsgebühren direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Eine Kostenübernahme kann von ASA Oerding nicht garantiert werden. Nicht übernommene Beträge trägt der Auftraggeber entsprechend dem Angebot.

Unsere Inhouse-Lehrgänge werden auf Basis von mindestens zwölf abrechenbaren Teilnehmenden kalkuliert. Das ist unsere vertragliche Kalkulationsgrundlage und keine allgemeine gesetzliche Mindestteilnehmerzahl.

Offizielle Informationen:
Unfallkasse NRW
Sichere Kita
BGW – Erste Hilfe
DGUV – Kostenübernahme

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