
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von ASAOerding
Stand: 29.07.2026
§ 1 Anbieterin und Geltungsbereich
Anbieterin und Vertragspartnerin ist:
ASAOerding
Inhaberin: Sandra Oerding
Edelweißstraße 50
41564 Kaarst
Deutschland
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Lehrgänge, Schulungen, Unterweisungen, Beratungen und sonstige Dienstleistungen von ASAOerding.
Das Angebot richtet sich überwiegend an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen, Behörden, Unternehmen und sonstige Einrichtungen.
Soweit ASAOerding im Einzelfall einen Vertrag mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB schließt, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ASAOerding ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Darstellungen und Leistungsbeschreibungen auf der Website dienen der Information und stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Anfragen über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch sind unverbindlich. Durch eine Anfrage kommt noch kein Vertrag zustande.
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots, eine Auftrags- oder Buchungsbestätigung von ASAOerding in Textform oder durch den einvernehmlichen Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
Maßgeblich für Art, Inhalt, Umfang, Termin, Veranstaltungsort und Vergütung sind das jeweilige Angebot und die Auftrags- oder Buchungsbestätigung.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 3 Leistungen und Durchführung
ASAOerding erbringt die vereinbarten Schulungs-, Unterweisungs-, Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen nach den zum Zeitpunkt der Durchführung anwendbaren fachlichen Vorgaben und nach Maßgabe des vereinbarten Leistungsumfangs.
ASAOerding darf zur Durchführung fachlich geeignete Beschäftigte, Ausbilder, Dozenten oder Erfüllungsgehilfen einsetzen, soweit keine persönliche Durchführung durch eine bestimmte Person vereinbart wurde.
Organisatorische oder inhaltliche Anpassungen sind zulässig, soweit sie aufgrund geänderter fachlicher Vorgaben, der Zusammensetzung der Teilnehmergruppe oder der Verhältnisse am Veranstaltungsort erforderlich sind und den wesentlichen Charakter der vereinbarten Leistung nicht verändern.
Schulungen und Beratungen von ASAOerding ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, arbeitsmedizinische Betreuung oder gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Medizinische Schulungen dienen der Aus- und Fortbildung. Sie stellen keine individuelle medizinische Beratung, Diagnose oder Heilbehandlung dar.
Eine bestimmte behördliche, berufsrechtliche oder arbeitgeberseitige Anerkennung oder Anrechenbarkeit einer Fortbildung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung zugesichert wurde.
§ 4 Preise, Umsatzsteuer und Zahlungsbedingungen
Es gilt die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung.
Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach der jeweils vereinbarten Leistung und den im Leistungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Voraussetzungen. Soweit eine Leistung gemäß § 4 Nr. 21 UStG steuerfrei ist, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Soweit die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG angewendet wird, wird ebenfalls keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die jeweils zutreffende Behandlung ergibt sich aus dem Angebot und der Rechnung.
Rechnungen sind, sofern im Angebot oder in der Rechnung nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
Eine unmittelbare Abrechnung mit einer Berufsgenossenschaft, Unfallkasse oder einem anderen Kostenträger erfolgt nur, wenn die hierfür geltenden Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.
ASAOerding übernimmt keine Garantie für die Genehmigung oder Kostenübernahme durch einen Unfallversicherungsträger oder sonstigen Kostenträger.
Wird die Kostenübernahme ganz oder teilweise abgelehnt oder ist eine Abrechnung aufgrund fehlender, verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen nicht möglich, ist der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung beziehungsweise des nicht übernommenen Differenzbetrags verpflichtet.
§ 5 Abrechnung von Erste-Hilfe-Lehrgängen über Unfallversicherungsträger
Bei betrieblichen Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen gelten zusätzlich die Abrechnungsbedingungen des jeweils zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, vor dem Lehrgang zu prüfen, ob eine Kostenübernahme möglich ist und welche Anträge, Gutscheine, Formulare, Genehmigungen oder sonstigen Nachweise benötigt werden.
Die erforderlichen Abrechnungsunterlagen müssen spätestens am Veranstaltungstag vollständig, ordnungsgemäß ausgefüllt und, soweit erforderlich, unterschrieben im Original vorliegen.
Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der von ihm oder den Teilnehmenden gemachten Angaben verantwortlich.
Eine nachträgliche Beschaffung, Korrektur oder Anerkennung von Abrechnungsunterlagen kann von ASAOerding nicht garantiert werden.
Die maximale Teilnehmerzahl richtet sich nach den jeweils geltenden Vorgaben. Bei der betrieblichen Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung beträgt sie grundsätzlich höchstens 20 Personen je Lehrgang.
Bei betrieblichen Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen wird der Unternehmenslehrgang auf Grundlage von mindestens zwölf abrechenbaren Teilnehmenden kalkuliert. Nehmen weniger als zwölf abrechenbare Personen teil oder erkennt der zuständige Unfallversicherungsträger weniger als zwölf Personen für die Abrechnung an, trägt der Auftraggeber die Differenz zwischen der tatsächlichen Erstattung des Unfallversicherungsträgers und der im Angebot vereinbarten Mindestvergütung für zwölf Teilnehmende. Dies gilt auch bei kurzfristiger Abmeldung, Nichterscheinen sowie fehlenden, unvollständigen oder nicht abrechnungsfähigen Unterlagen einzelner Teilnehmender.
Die Zahl von zwölf Teilnehmenden ist eine vertragliche Kalkulationsgrundlage von ASAOerding. Sie stellt keine allgemeine gesetzliche oder durch die DGUV vorgeschriebene Mindestteilnehmerzahl dar.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig einen für die vereinbarte Schulung geeigneten Raum sowie die vereinbarte Infrastruktur zur Verfügung.
Der Raum muss insbesondere ausreichend groß, beheizbar beziehungsweise angemessen temperiert, ausreichend beleuchtet und belüftet sowie für theoretischen Unterricht und praktische Übungen geeignet sein. Gesetzliche, behördliche und trägerspezifische Anforderungen bleiben unberührt.
Soweit für die Veranstaltung erforderlich, stellt der Auftraggeber insbesondere Sitzgelegenheiten, Tische, Stromanschlüsse, Präsentationsmöglichkeiten, Zugang zu Toiletten und Handwaschmöglichkeiten sowie eine geeignete Möglichkeit zum Be- und Entladen bereit.
Bei praktischen Brandschutz- oder Feuerlöschübungen muss eine geeignete und zulässige Übungsfläche vorhanden sein. Erforderliche Genehmigungen, innerbetriebliche Freigaben und die Information betroffener Personen oder Stellen obliegen dem Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber informiert ASAOerding rechtzeitig über besondere Gefährdungen, betriebliche Vorgaben, Zutrittsregelungen, Sicherheitsbestimmungen und sonstige Umstände, die für die Durchführung relevant sind.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Teilnehmenden pünktlich erscheinen und während der vorgeschriebenen Unterrichtszeit vollständig teilnehmen können.
Entstehen Verzögerungen oder kann die Veranstaltung aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, bleibt der Vergütungsanspruch von ASAOerding bestehen, soweit ASAOerding die Umstände nicht zu vertreten hat. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
§ 7 Teilnahmevoraussetzungen und Bescheinigungen
Die Teilnehmenden müssen die für die jeweilige Veranstaltung mitgeteilten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
Bei verspätetem Erscheinen, vorzeitigem Verlassen oder erheblichen Fehlzeiten kann eine Teilnahmebescheinigung verweigert werden, wenn die vorgeschriebenen Unterrichtszeiten oder Lernziele nicht erreicht wurden.
ASAOerding kann Teilnehmende von praktischen Übungen oder von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn gesundheitliche oder sicherheitsrelevante Gründe entgegenstehen, Anweisungen der Kursleitung nicht befolgt werden oder der Veranstaltungsablauf erheblich gestört wird.
Teilnahmebescheinigungen werden bei vollständiger und ordnungsgemäßer Teilnahme nach den für die Veranstaltung geltenden Vorgaben ausgestellt.
Für nachträglich angeforderte Ersatzbescheinigungen kann eine vorab mitgeteilte angemessene Bearbeitungsgebühr berechnet werden.
§ 8 Stornierung durch den Auftraggeber
Stornierungen müssen in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei ASAOerding.
Bei Unternehmenslehrgängen gelten, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, folgende Stornopauschalen:
Bis einschließlich zehn Werktage vor dem Veranstaltungstag: kostenfrei
Neun bis vier Werktage vor dem Veranstaltungstag: 50 Prozent der vereinbarten Vergütung
Drei oder weniger Werktage vor dem Veranstaltungstag sowie bei Nichterscheinen oder Nichtdurchführbarkeit aus der Sphäre des Auftraggebers: 100 Prozent der vereinbarten Vergütung
Werktage im Sinne dieser Regelung sind Montag bis Freitag. Gesetzliche Feiertage am Sitz von ASAOerding werden nicht mitgerechnet.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ASAOerding kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. ASAOerding rechnet ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Belegung an.
Bei rechtzeitiger Benennung geeigneter Ersatzteilnehmender entstehen für den Austausch keine Stornokosten, soweit die Voraussetzungen des Kostenträgers und der jeweiligen Veranstaltung eingehalten werden.
Für ausnahmsweise geschlossene Verbraucherverträge gelten folgende Stornobedingungen, sofern keine günstigere individuelle Vereinbarung getroffen wurde:
Bis einschließlich fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
Vier bis zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent der Teilnahmegebühr
Weniger als zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 80 Prozent der Teilnahmegebühr
Auch Verbrauchern bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
§ 9 Terminverschiebung
Eine vom Auftraggeber gewünschte Terminverschiebung bedarf der Zustimmung von ASAOerding.
Wird die Verschiebung so kurzfristig verlangt, dass der ursprüngliche Termin nicht anderweitig vergeben werden kann, darf ASAOerding die für eine Stornierung vorgesehenen Kosten berechnen. Eine für den Ersatztermin vereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt.
ASAOerding wird sich bemühen, einen geeigneten Ersatztermin anzubieten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
§ 10 Absage und Änderungen durch ASAOerding
ASAOerding darf eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, abbrechen oder verschieben. Wichtige Gründe sind insbesondere:
Erkrankung oder kurzfristiger Ausfall der vorgesehenen Lehrkraft, wenn kein geeigneter Ersatz verfügbar ist
höhere Gewalt
behördliche Anordnungen
erhebliche Sicherheitsbedenken
ungeeignete räumliche oder technische Voraussetzungen
extreme Witterungsbedingungen bei praktischen Übungen
Ausfall zwingend benötigter Schulungs- oder Sicherheitstechnik
ASAOerding informiert den Auftraggeber unverzüglich und bietet nach Möglichkeit einen Ersatztermin an.
Wird kein Ersatztermin vereinbart, werden bereits gezahlte Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser AGB.
§ 11 Haftung
ASAOerding haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Beschäftigten, Ausbilder, Dozenten, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ASAOerding.
Für mitgebrachte Gegenstände und Wertgegenstände haftet ASAOerding nur nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen.
Die zwingende Haftung nach gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 12 Urheberrecht, Aufzeichnungen und Schulungsunterlagen
Schulungsunterlagen, Präsentationen, Konzepte, Abbildungen und sonstige Inhalte von ASAOerding sind urheberrechtlich geschützt.
Sie dürfen ohne vorherige Zustimmung von ASAOerding weder vervielfältigt, veröffentlicht, bearbeitet noch an Dritte weitergegeben werden, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.
Foto-, Video- und Tonaufnahmen während einer Veranstaltung sind nur mit vorheriger Zustimmung von ASAOerding und der betroffenen Personen zulässig.
ASAOerding veröffentlicht Fotos, Namen, Logos, Bewertungen oder Referenzen eines Auftraggebers nur aufgrund einer entsprechenden Zustimmung oder einer anderen rechtlichen Grundlage.
§ 13 Partner- und Auftragsveranstaltungen
Bei entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen kann ASAOerding als fachlicher Durchführungs- oder Dozentenpartner eines anderen Veranstalters tätig werden.
Vertragspartner der Teilnehmenden, organisatorisch verantwortliche Stelle und Aussteller der Bescheinigungen ist in diesen Fällen der im Angebot oder in den Veranstaltungsunterlagen genannte Veranstalter, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Anerkennungen, Zertifizierungen oder behördliche Zulassungen eines Kooperationspartners gelten nicht automatisch für ASAOerding.
Die Verantwortlichkeiten richten sich nach dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und den Veranstaltungsunterlagen.
§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Weitere Informationen enthält die auf der Website abrufbare Datenschutzerklärung von ASAOerding.
Soweit für Abrechnung, Lehrgangsdokumentation oder Ausstellung von Bescheinigungen personenbezogene Daten der Teilnehmenden erforderlich sind, stellt der Auftraggeber sicher, dass diese Daten rechtmäßig an ASAOerding übermittelt werden dürfen und die betroffenen Personen die erforderlichen Datenschutzinformationen erhalten.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung auf der Website von ASAOerding.
§ 16 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von ASAOerding ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
ASAOerding bleibt berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung
ASAOerding ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 18 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
