Erste Hilfe Kurse für Kitas, Schulen und Betriebe

Erste-Hilfe-Ausbildung 

Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung nach DGUV Grundsatz 304-001

ASAOerding ist eine durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe ermächtigte Ausbildungsstelle nach DGUV Grundsatz 304-001. Unsere Kennziffer lautet 8.2287.

 

Unsere praxisnahen Lehrgänge richten sich an Unternehmen, Arztpraxen, Schulen sowie Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Die Teilnehmenden lernen, Notfallsituationen zu erkennen und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes sicher und zielgerichtet zu handeln.

 

Bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen können die Lehrgangsgebühren durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen werden. Maßgeblich sind die Genehmigungs- und Abrechnungsbedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Eine Kostenübernahme kann nicht garantiert werden.

Erste-Hilfe-Ausbildung, Fortbildung und Schulungen im Überblick

Je nach Zielgruppe und Vorerfahrung unterscheiden sich Dauer, Inhalte und Schwerpunkte der Erste-Hilfe-Schulungen.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Ausbildungsformen gemäß DGUV Grundsatz 304-001 und DGUV Information 204-008.

Erste-Hilfe-Ausbildung & Fortbildung (DGUV 304-001)
 

Lernen. Auffrischen. Anwenden.

Unsere Lehrgänge nach DGUV Grundsatz 304-001 vermitteln die notwendigen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten für sicheres Handeln im Notfall.

Inhalte:

  • Verhalten am Unfallort und Notruf
  • Kontrolle von Bewusstsein und Atmung
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung mit AED
  • stabile Seitenlage und Wundversorgung
  • Maßnahmen bei akuten Erkrankungen und Verletzungen
  • praktische Übungen

 

🕒 Dauer: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (7,5 Stunden)
📍 Ort: Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort 
💶 Kostenübernahme: In der Regel durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
📄 Abrechnung: Wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie

 

Bei erfüllten Voraussetzungen rechnen wir die Lehrgangsgebühren unmittelbar mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab. Die erforderlichen Abrechnungsunterlagen müssen spätestens am Veranstaltungstag vollständig vorliegen.

Erste-Hilfe-Ausbildung in 
Bildungs- & Betreuungseinrichtungen

Sicherheit für Kinder – Verantwortung mit Herz

Dieser Lehrgang richtet sich insbesondere an pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten, Schulen und Betreuungseinrichtungen. Die Inhalte orientieren sich am DGUV Grundsatz 304-001 und berücksichtigen die besonderen Anforderungen der DGUV Information 204-008.

Inhalte:

  • Notfälle bei Kindern und Säuglingen
  • Bewusstlosigkeit, Atemnot und Krampfanfälle
  • Verschlucken und Atemwegsverlegung
  • Blutungen, Stürze und Verletzungen
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Kindern und Säuglingen
  • praktische Übungen

🕒 Dauer: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (7,5 Stunden)
📍 Ort: Inhouse-Schulung direkt in Ihrer Einrichtung
💶 Kostenübernahme: In der Regel über die zuständige Unfallkasse oder Gemeinde möglich

 

Eine Kostenübernahme durch die zuständige Unfallkasse oder einen anderen Kostenträger ist möglich, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich sind die jeweiligen Genehmigungs- und Abrechnungsbedingungen.

Kostenübernahme und Abrechnung

Kostenübernahme und Abrechnung

 

Bei betrieblichen Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen können die Lehrgangsgebühren durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen werden, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind.

 

So funktioniert die Abrechnung

 

Prüfen Sie vor dem Lehrgang, welcher Unfallversicherungsträger für Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung zuständig ist.

Beantragen Sie rechtzeitig die erforderliche Kostenübernahme, Genehmigung oder den Teilnahmegutschein.

Übergeben Sie uns die vollständig ausgefüllten und erforderlichenfalls unterschriebenen Abrechnungsunterlagen spätestens am Veranstaltungstag.

 

Liegen alle Voraussetzungen vor, rechnen wir die anerkannten Lehrgangsgebühren unmittelbar mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.

 

Eine Kostenübernahme kann von ASAOerding nicht garantiert werden. Wird die Abrechnung ganz oder teilweise abgelehnt, trägt der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung beziehungsweise den nicht übernommenen Differenzbetrag.

 

Mindestzahl bei Unternehmenslehrgängen

 

Unsere Inhouse-Lehrgänge werden auf Grundlage von mindestens zwölf abrechenbaren Teilnehmenden kalkuliert.

Nehmen weniger als zwölf abrechenbare Personen teil oder werden weniger als zwölf Personen durch den zuständigen Unfallversicherungsträger anerkannt, trägt der Auftraggeber die Differenz bis zur im Angebot vereinbarten Mindestvergütung für zwölf Teilnehmende.

 

Dies gilt auch bei kurzfristiger Abmeldung, Nichterscheinen sowie fehlenden, unvollständigen oder nicht abrechnungsfähigen Unterlagen.

 

Die Zahl von zwölf Teilnehmenden ist unsere vertragliche Kalkulationsgrundlage und keine allgemeine gesetzliche oder durch die DGUV vorgeschriebene Mindestteilnehmerzahl.

 

Weiterführende Informationen

 

Die aktuellen Antrags-, Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren finden Sie beim jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger:

 

Bitte beachten Sie, dass je nach Unfallversicherungsträger unterschiedliche Antrags-, Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren gelten. 

Prüfen Sie die Voraussetzungen rechtzeitig vor dem Lehrgang. ASAOerding kann eine Kostenübernahme nicht garantieren.https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/mitglied/kostenuebernahme/index.jsp?utm_source=chatgpt.com

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