Erste-Hilfe-Ausbildung 

Erste-Hilfe-Ausbildung & Fortbildung nach DGUV 304-001 in NRW

Unfälle und medizinische Notfälle können jederzeit und überall eintreten – ob im Betrieb, in öffentlichen Einrichtungen oder im privaten Umfeld. In solchen Momenten ist es entscheidend, schnell und richtig zu handeln. Gut geschulte Ersthelferinnen und Ersthelfer können Leben retten und Folgeschäden vermeiden.

Unsere Erste-Hilfe-Kurse richten sich an Betriebe, Unternehmen, Schulen, Kindergärten und Bildungseinrichtungen. Sie vermitteln nicht nur grundlegende, sondern auch praxisnahe Kenntnisse, die auf die besonderen Herausforderungen ihrer Organisation zugeschnitten sind. Ziel ist es, die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, im Ernstfall ruhig, sicher und kompetent zu handeln.

Ein besonderer Vorteil: Die Kosten für die Teilnahme werden in der Regel von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse NRW übernommen. Damit ist die Teilnahme für Ihre Einrichtung einfach, unkompliziert und kostengünstig.

Mit unseren Kursen investieren Sie in Sicherheit, Kompetenz und das Wohlbefinden aller Beteiligten. So schaffen Sie eine geschützte Lern- und Arbeitsumgebung, in der sich alle Beteiligten sicher fühlen können.

Kontaktieren Sie uns gerne, um ein maßgeschneidertes Schulungskonzept für Ihre Einrichtung zu vereinbaren. Gemeinsam sorgen wir für mehr Sicherheit.

Erste-Hilfe-Ausbildung, Fortbildung und Schulungen im Überblick

Je nach Zielgruppe und Vorerfahrung unterscheiden sich Dauer, Inhalte und Schwerpunkte der Erste-Hilfe-Schulungen.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Ausbildungsformen gemäß DGUV Grundsatz 304-001 und DGUV Information 204-008.

Erste-Hilfe-Ausbildung & Fortbildung (DGUV 304-001)
 

Lernen. Auffrischen. Anwenden.

Unsere Erste-Hilfe-Schulungen nach 

DGUV Grundsatz 304-001 

vermitteln praxisnahes Wissen und Handlungssicherheit für den Notfall – vom ersten Einstieg bis zur regelmäßigen Auffrischung.
Sie richten sich an betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer, an Praxisteams sowie an alle, die ihr Wissen erneuern oder vertiefen möchten.

Ziel der Schulung

Ziel ist es, die Teilnehmenden dazu zu befähigen, Notfallsituationen sicher zu erkennen und zu beurteilen, gezielte Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten, und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes verantwortungsvoll zu handeln. Regelmäßige Auffrischung fördert Routine, Sicherheit und Handlungskompetenz im Ernstfall.

Inhalte der Schulung

  • Eigene Sicherheit und Verhalten am Unfallort
  • Absetzen des Notrufs und Rettungskette
  • Kontrolle von Bewusstsein und Atmung
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) mit AED
  • Stabile Seitenlage und Wundversorgung
  • Maßnahmen bei Schock, Bewusstlosigkeit, Verbrennungen und Knochenbrüchen
  • Praktische Übungen zu realistischen Notfallszenarien

🕒 Dauer: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (7,5 Stunden)
📍 Ort: Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort 
💶 Kostenübernahme: In der Regel durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
📄 Abrechnung: Wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie

Erste-Hilfe-Ausbildung in 
Bildungs- & Betreuungseinrichtungen

Sicherheit für Kinder – Verantwortung mit Herz

Kinder sind neugierig, aktiv und oft unberechenbar – kleine Verletzungen oder plötzliche Notfälle gehören zum Alltag.
Damit pädagogische Fachkräfte in solchen Situationen ruhig, sicher und kompetent handeln können, bieten wir speziell angepasste Erste-Hilfe-Schulungen für Kitas, Schulen und Betreuungseinrichtungen an.

Diese Schulungen basieren auf dem DGUV Grundsatz 304-001 und berücksichtigen die speziellen Anforderungen nach DGUV Information 204-008.

Ziel der Schulung

Ziel ist es, Mitarbeitende in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen dazu zu befähigen, bei Kindern und Säuglingen lebensrettende Sofortmaßnahmen sicher anzuwenden, kindgerechte Erste Hilfe zu leisten, in Notfällen richtig zu reagieren und Ruhe zu bewahren, sowie Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Inhalte der Schulung

  • Besonderheiten bei Notfällen mit Kindern und Säuglingen
  • Verhalten bei Bewusstlosigkeit, Atemnot und Krampfanfällen
  • Blutungen, Stürze, Kopfverletzungen und Verbrennungen
  • Maßnahmen beim Verschlucken oder Erstickungsgefahr
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Kindern und Säuglingen
  • Umgang mit Angst, Schmerz und Schock bei Kindern
  • Prävention und sicheres Verhalten im Alltag der Einrichtung

🕒 Dauer: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (7,5 Stunden)
📍 Ort: Inhouse-Schulung direkt in Ihrer Einrichtung
💶 Kostenübernahme: In der Regel über die zuständige Unfallkasse oder Gemeinde möglich

Kostenübernahme & Abrechnung der Erste-Hilfe-Schulung

Einfach. Transparent. Für Sie organisiert.

Die Kosten für Ihre Erste-Hilfe-Ausbildung oder -Fortbildung nach DGUV Grundsatz 304-001 werden in den meisten Fällen vollständig von der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse übernommen.
Damit entsteht für Sie als Betrieb oder Einrichtung kein zusätzlicher finanzieller Aufwand.

 

So funktioniert die Abrechnung für Kitas, Schulen & Betreuungseinrichtungen

Für Kindertagesstätten, Schulen und andere Betreuungseinrichtungen übernimmt in der Regel die zuständige Unfallkasse (z. B. Unfallkasse NRW) die Kosten der Erste-Hilfe-Schulung nach DGUV 304-001 i. V. m. DGUV 204-008.
Damit entstehen Ihrer Einrichtung keine Kursgebühren, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird.

BGW  Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Für Unternehmen, Betriebe und Arztpraxen übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) die Kosten der Erste-Hilfe-Ausbildung oder -Fortbildung nach DGUV Grundsatz 304-001.
Die Teilnahme ist somit kostenfrei, wenn der Antrag auf Kostenübernahme rechtzeitig gestellt und zum Kurs mitgebracht wird.

 

1️⃣ Formular anfordern
Das Formular zur Kostenübernahme erhalten Sie direkt bei Ihrer Berufsgenossenschaft – meist online auf deren Website oder telefonisch über die Servicestelle.

2️⃣ Formular ausfüllen
Tragen Sie dort die Daten Ihres Unternehmens sowie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein.
Wichtig: Geben Sie uns als ermächtigte Ausbildungsstelle nach DGUV 304-001 an.

3️⃣ Formular mitbringen
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Originalformular muss am Kurstag vorliegen und an die Kursleitung übergeben werden.

4️⃣ Abrechnung
Nach der Schulung rechnen wir direkt mit der Berufsgenossenschaft ab.
Für Sie entsteht kein Verwaltungsaufwand und keine Vorkasse.

https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/nachrichten/meldungen-2021/ueberarb-formular/index.jsp

BG ETEM 
Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse
 

Wenn Ihr Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BG ETEM) versichert ist, können die Kosten für die Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildung nach DGUV 304-001 vollständig übernommen werden.
Die Teilnahme an unseren Kursen ist somit kostenfrei, sofern die Kostenübernahme vorab beantragt wurde.

 

1️⃣ Formular beantragen
Das Formular zur Kostenübernahme erhalten Sie direkt auf der Website der BG ETEM unter:
🔗 www.bgetem.de → Prävention → Erste Hilfe → Formulare zur Aus- und Fortbildung von Ersthelfern

2️⃣ Formular ausfüllen
Tragen Sie die Daten Ihres Unternehmens sowie die teilnehmenden Personen ein.
Wichtig: Geben Sie uns als ermächtigte Ausbildungsstelle nach DGUV 304-001 an.

3️⃣ Formular mitbringen
Bringen Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Originalformular am Kurstag mit.
Ohne Formular ist eine Abrechnung über die BG ETEM leider nicht möglich.

4️⃣ Abrechnung durch uns
Nach Kursende erfolgt die direkte Abrechnung zwischen uns und der BG ETEM.
Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.  

BG BAU 
 Bauwirtschaft
 
 

Wenn Ihr Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) versichert ist, können die Kosten für die Erste-Hilfe-Ausbildung und -Fortbildung nach DGUV 304-001 in der Regel vollständig übernommen werden.
Voraussetzung ist ein vorab beantragter Kostenübernahmeantrag der BG BAU.

 

 

1️⃣ Antrag/Formular anfordern
Fordern Sie den Kostenübernahmeantrag der BG BAU über das BG-BAU-Serviceportal oder die Service-Hotline an.

2️⃣ Formular ausfüllen
Tragen Sie Betriebsdaten und Teilnehmende ein.
Wichtig: Uns als ermächtigte Ausbildungsstelle nach DGUV 304-001 eintragen.

3️⃣ Formular mitbringen
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Original muss am Kurstag vorliegen und abgegeben werden.

4️⃣ Direkte Abrechnung
Nach der Schulung rechnen wir direkt mit der BG BAU ab – für Sie ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

 

 

 

 

BGHM 
 Holz und Metall

Wenn Ihr Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) versichert ist, übernimmt die BGHM in der Regel die vollen Kosten für die Erste-Hilfe-Ausbildung und -Fortbildung nach DGUV Grundsatz 304-001.
Voraussetzung ist, dass die Kostenübernahme vor Kursbeginn beantragt und zum Termin vorgelegt wird.

1️⃣ Kostenübernahmeformular anfordern
Das Formular erhalten Sie direkt über die Website der BGHM unter:
🔗 www.bghm.de → Prävention → Erste Hilfe → Formulare für Ersthelferausbildung.

2️⃣ Formular ausfüllen
Tragen Sie die Daten Ihres Unternehmens sowie die Teilnehmenden ein.
Wichtig: Geben Sie uns als ermächtigte Ausbildungsstelle nach DGUV 304-001 an.

3️⃣ Formular mitbringen
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Originalformular muss am Kurstag vorliegen und an die Kursleitung übergeben werden.
Ohne Formular ist keine Abrechnung über die BGHM möglich.

4️⃣ Abrechnung
Nach der Schulung rechnen wir direkt mit der BGHM ab – für Sie ohne Aufwand oder Vorkasse.

UK NRW 
 UK Bund und Länder  Unfallkassen für öffentliche Einrichtungen
 

1️⃣ Gutschein beantragen
Die Einrichtung beantragt den Teilnahmegutschein direkt bei der zuständigen Unfallkasse – häufig über ein Onlineformular auf der jeweiligen Website (z. B. www.unfallkasse-nrw.de).
Der Antrag sollte vor Kursbeginn gestellt werden.

2️⃣ Gutschein mitbringen
Der Original-Gutschein muss am Kurstag vorliegen und an die Kursleitung übergeben werden.
Ohne Gutschein ist eine kostenfreie Teilnahme leider nicht möglich.

3️⃣ Abrechnung durch uns
Nach der Schulung erfolgt die direkte Abrechnung zwischen uns als ermächtigter Ausbildungsstelle und der Unfallkasse.
Für Ihre Einrichtung entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

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